Wir rechnen ab nach GebüTH (Gebührenübersicht für Therapeuten)
Liebe/r Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen
Unserer physiotherapeutischen Leistungen basieren auf einer transparenten Honorarvereinbarung und orientieren sich am individuellen therapeutischen Aufwand, unserer fachlichen Qualifikation, sowie langjährige Erfahrung und unseren individuellen Behandlungskonzepten.
Als Grundlage dient die Gebührenordnung für Therapeuten (GebüTH). Diese Steigerungssätze liegen zwischen dem 1,3 bis 2,3-fachen Satz.
Fachliche Schwerpunkte und Qualifikationen:
Heilpraktiker (sektoral) Physiotherapie - Manuelle Therapie - Cyriax - McKenzie - Mulligan - PNF - Sportphysiotherapeutin mit DOSB-Lizenz (Deutscher Olympiasportbund) - Sportphysiotherapie - Medizinische Trainingstherapie (MTT/ KG-Gerät) - MLD (manuelle Lymphdrainage) - Sporttaping - Kinesiotaping - Medical Flossing - Osteopathische Techniken
Langjährige Spezialisierung:
Über 40 Jahre Berufserfahrung mit Schwerpunkt Orthopädie, Sporttraumatologie und Chirurgie.
Unsere persönlichen Therapieleistungen werden in der Regel auf Grundlage eines 2,0-fachen Steigerungssatz der GKV-Sätze berechnet. Für Ihre ausführliche Erstbefundung planen Sie bitte immer einen Doppeltermin (mindestens 2 x 20 Min.) ein und bringen alle ihnen vorliegenden Befunde (betreffend ihrer bisherigen Diagnose) zu ihrem ersten Termin mit. Eine abgeschlossene Honorarvereinbarung behält Ihre Gültigkeit, unabhängig von individuellen Bewertungen einzelner Versicherungen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auch auf unserer Webseite unter Hinweise.
- KG/Physiotherapie (Einzeltermin) 59,26€
- Manuelle Therapie (Einzeltermin) 59,26€
- Erstbefundung HP sektoral 118,52€
- Manuelle Lymphdrainage 30 Min. 71,94€
- Wärmetherapie mit Wärmeträger 21,00€
- Kältetherapie mit Kompression 19,12€
Sollten Sie Ihre Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte 24 Stunden vorher ab. Erfolgt die Absage zu einem späteren Zeitpunkt und sollte der Termin nicht mehr vergeben werden können, wird der gesamte Termin in Rechnung gestellt.
Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen.
Claudia Starke-Lehne Terje Lehne
Wissenswertes für
Privatpatient:innen
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung kann es vereinzelt zu Rückfragen oder Kürzungen eingereichter Rechnungen kommen. In vielen Fällen entspricht dies jedoch nicht der aktuellen Rechtslage und in den meisten Fällen geschieht dies zu Unrecht. Durch zahlreiche Gerichtsurteile wurde dies in den letzten Jahren bestätigt. Nachfolgend finden sie einige Informationen und Hinweise, die ihnen bei Rückfragen Ihrer Versicherung Orientierung geben können.
Honorare und Abrechnung
Unsere Leistungen basieren auf einer persönlichen Honorarvereinbarung sowie einer individuell abgestimmten physiotherapeutischen Therapie. Für physiotherapeutische Behandlungen existiert - anders als im ärztlichen Bereich - keine verbindliche Gebührenordnung. Die Vergütung erfolgt daher auf Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTH) mit einer freien, transparenten Honorarvereinbarung zwischen Praxis und Patient und orientiert sich am individuellen therapeutischen Aufwand, der fachlichen Qualifikation, unserer langjährigen Erfahrung sowie unserem Behandlungskonzept.
Individuelle Versicherungsleistungen
Private Krankenversicherungen unterscheiden sich hinsichtlich Tarifgestaltung, Selbstbehalt und Erstattungsumfang. Bitte prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen hinsichtlich welchen Prozentsatz und bis zu welcher maximalen Höhe die Kosten für Heil- und Hilfsmittel übernommen werden. Sollte dieser bei 100% liegen und es ist kein Maximalbetrag vereinbart, so muss Ihre PKV Ihre Rechnung in kompletter Höhe übernehmen. Ausnahme, Sie haben einen Tarif mit einer Beschränkung hierfür vereinbart. Bitte reichen Sie unsere von Ihnen unterzeichnete Honorarvereinbarung mit der Abschlussrechnung bei Ihrer PKV ein.
Ortsüblich, angemessene Preise
Interne Preislisten einzelner Versicherungen stellen keinen allgemein gültigen Maßstab für die Vergütung dar. Im Bereich der Physiotherapie wird in der Rechtssprechung ein Honorar bis zum 2,3-fachen Satz der GKV-Vergütung als zulässig angesehen. Unsere Preise bewegen sich bewusst innerhalb eines nachvollziehbaren Rahmens und orientieren sich für Physiotherapie am 2,0-fachen Satz, für Zusatzleistungen zwischen 1,3 bis 1,6-fachen der GKV-Preise.
Medizinische Notwendigkeit und freie Praxiswahl
Die Rechtslage sagt eindeutig aus, dass medizinisch notwendige Leistungen (dies ist eine rein medizinische Entscheidung durch Ihren Arzt) voll erstattet werden müssen. Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass hier keine Kostenreduzierungen möglich sind (BGH IV ZR 278/01) v.a. dann, wenn eine Honorarvereinbarung vorliegt. Patientinnen und Patienten haben zudem freie Therapeuten- und Praxiswahl. Unsere Behandlungskonzepte zielen auf eine nachhaltige und qualitativ hochwertige Therapie in ruhiger, persönlicher Atmosphäre.
Transparenz unserer Preise
Unsere Preise bewegen sich bewusst innerhalb eines nachvollziehbaren Rahmens und spiegeln eine individuelle Betreuung mit überdurchschnittlichen Qualifikationen sowie kontinuierlicher fachlicher Weiterbildung wider. Unsere langjährige Erfahrung, Reputation und Erfolge zeigen, dass Sie bei uns in sehr guten Händen sind. Auch Ihre PKV sollte dies respektieren. Im Einzelfall legen Versicherungen ihren Versicherten nahe, zu einer „billigeren“ Praxis zu wechseln. Dies ist nicht erlaubt, denn die PKV darf ihre Leistungspflicht nicht auf die kostengünstigere Behandlungsmethoden beschränken (siehe auch BGH Urteil).
Was tun bei Rückfragen Ihrer Versicherung?
Sollte Ihre Versicherung Leistungen nicht vollständig erstatten, empfiehlt es sich, zunächst das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter zu suchen und die Entscheidung prüfen zu lassen. Häufig lassen sich offene Punkte durch eine sachliche Klärung lösen. In vielen Fällen lässt sich eine vollständige Kostenerstattung erreichen, insbesondere wenn bei Rückfragen der Versicherung auf die bestehende Rechtslage und entsprechende Gerichtsurteile verwiesen wird.
Immer wieder versuchen private Krankenversicherungen, wie bereits beschrieben, die Erstattung der gestellten Honorare zu kürzen. Nicht selten wendet sich der Privatpatient an seinen Therapeuten - mit der Frage nach „ortsüblichen“ Preisen oder dem Vorwurf, dass die Therapie „zu teuer“ sei. Sie finden im Anhang einige Urteile (Thema Privatpreise, Abrechnung und Erstattung) und Quellen verschiedener rechtlicher Instanzen, die Ihnen bei der Kommunikation mit Ihrer PKV hilfreich sein können.
Aktuelle Ergänzungen, Stand 01/2026:Es gibt kein spezifisches, bahnbrechendes BGH-Urteil aus den Jahren 2024-2026, das die bisherige Rechtssprechung komplett revidiert hat, sondern die bestehende Linie wird fortgeführt.
Hier sind die wichtigsten Punkte basierend auf der BGH-Rechtsprechung und aktuellen Entwicklungen (Stand 2025/2026):
- Keine Bindung an GKV-Preise:Private Krankenversicherungen (PKV) müssen Physiotherapiepreise auch dann erstatten, wenn diese deutlich über dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegen.
- Angemessenheit entscheidend: Die Vergütung muss "angemessen" sein. Als Maßstab für die Angemessenheit wird häufig die Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) herangezogen.
- Ortsübliche Preise: Das AG Hamburg hat (in Übereinstimmung mit BGH-Grundsätzen) den 2,3-fachen Satz der VdAK/GKV-Sätze als "übliche" Vergütung bei Physiotherapie bestätigt.
- Keine Kürzung bei "Übermaß": Der BGH hat früher geurteilt, dass PKVs nicht einfach kürzen dürfen, nur weil der Preis über dem GKV-Niveau liegt (BGH IV ZR 278/01).
- Beihilfesätze sind nicht ausschlaggebend:Einige PKVs versuchen, die Erstattung auf Beihilfesätze zu begrenzen. Diese Sätze gelten jedoch oft nicht als "übliches Entgelt" im Sinne der Rechtslage. Zum1. Januar 2026 sind die GKV-Preise für Physiotherapie erneut angepasst worden. Da sich Privatpreise häufig am 2,0- bis 2,3-fachen dieser Sätze orientieren, steigen somit auch die ortsüblichen Privatpreise, was die Grundlage für die Erstattung bildet.
Unsere Hinweise dienen Ihrer allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Beratung.
Patienten-Information zur GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten)
Über diesen Link stellen wir Ihnen transparente Informationen zur Grundlage unserer Privatpreise in der Physiotherapie zur Verfügung. Diese orientieren sich an der Gebürenübersicht für Therapeut:innen. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Infoflyer, der in der Praxis für Sie bereitliegt.
https://www.privatpreise.de/patienten/qualitaet-durch-privatpreise/qualitaet-in-der-therapie/